Naturschutz EU-Richtlinien auf dem Prüfstand

Montag, den 22. Juni 2015 um 13:51 Uhr Gut zu wissen - Umwelt
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Frosch im naturgeschützten Teich in Ober-Moos (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland - Europa] Die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union soll auf den Prüfstand. Bis zum 24. Juli 2015 haben alle Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten Gelegenheit, sich zur Bedeutung und einer möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den Natur- und Artenschutz zu äußern. Es geht um die Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und die Vogelschutz-Richtlinie.

Einige Regierungen und Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits Änderungen. Der Schutz von allein in Deutschland über 5.000 Natura 2000-Gebieten könnte geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte.

Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt der NABU deswegen zwölf Wochen lang jede Woche im Internet ein Gebiet, eine Art oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren und ohne diesen verloren gehen könnten.

Dazu zählen der Wolf und der Biber, ebenso wie die Wacholderheiden auf der Schwäbischen Alb, das Große Torfmoor in Nordrhein-Westfalen, das Tegeler Fließtal der Hauptstadt Berlin, der Buchenwald Grumsin oder das Nationale Naturerbe „Weinberg Wetzlar“. Auf diese Weise möchte der NABU zahlreiche Menschen bewegen, sich für starke Naturschutzgesetze in der Europäischen Union auszusprechen.

Der NABU fordert nicht nur den Erhalt der EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, sondern auch eine konsequentere Durchsetzung und Finanzierung der geltenden Naturschutzstandards.

Informieren Sie sich <-KLICK und geben Sie Ihre Stimme für unsere Naturschätze: www.NABU.de/naturschaetze

Quelle Text: NABU

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